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Bei einer Kfz-Versicherung kommt es nicht nur auf den Preis an, sondern auch auf die Leistungen. Deshalb erhalten Sie nach dem Ausfüllen unseres Kfz-Versicherungsvergleichs neben einem Preisvergleich auch eine Übersicht über alle wichtigen Leistungen der jeweiligen Versicherungen.
Tipps und Hinweise
Worauf Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten sollten:
Wer über einen längeren Zeitraum unfallfrei fährt, zahlt am Ende nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Versicherungsbeitrags. Versicherer belohnen schadensfreies Fahren mit der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese bleibt auch beim Wechsel der Versicherung unverändert bestehen.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich zur Kfz-Versicherung einen Autoschutzbrief an. Dieser sorgt im In- und Ausland für schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen. Ähnlich wie eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub übernimmt die Versicherung dabei Kosten für Pannenhilfe, Bergung des Fahrzeugs, Rücktransport, Mietwagen sowie weitere Leistungen.
Verursachen Sie einen Unfall durch grobe Fahrlässigkeit, kann es passieren, dass Ihre Versicherung sich weigert, den Schaden vollständig zu übernehmen. Achten Sie deshalb vor Abschluss einer Kfz-Versicherung darauf, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet und Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz erhalten.
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Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes
- Ablenkung während der Fahrt, z. B. durch das Handy
- überhöhte Geschwindigkeit
Gerade in den ersten Monaten verliert Ihr Neuwagen stark an Wert. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens erstatten Versicherungen in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Versicherung in solchen Fällen innerhalb der ersten 24 Monate den Neupreis ersetzt und auch Ersatzteile zum Neuwert mitversichert sind.
Worauf Sie bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung achten sollten:
Kfz-Versicherungen lassen sich in der Regel zum 31.12. kündigen. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein muss. Aber Achtung: Nicht alle Versicherungen enden automatisch zum 31.12.! Bitte beachten Sie daher das vereinbarte Versicherungsende auf Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung vor Vertragsende kündigen, ist dies in der Regel nur im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts möglich. Die häufigsten Gründe hierfür sind:
- Fahrzeugwechsel: Verkaufen Sie Ihr Auto, können Sie die Kfz-Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Bereits gezahlte Beiträge werden dabei anteilig erstattet.
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne dass sich die Leistungen ändern, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Versicherung muss Sie mindestens einen Monat vor der geplanten Erhöhung informieren. Anschließend haben Sie einen Monat Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.
- Schadensfall: Im Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Unabhängig davon, ob der Schaden reguliert wird, beginnt die Kündigungsfrist von vier Wochen nach Abschluss der Schadenbearbeitung.